Sieg für die Markt- und Meinungsforschung
Amtsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit einer Telefonumfrage

Im Frühjahr untersagte ein Gericht per einstweiliger Verfügung einem Berliner Marktforschungsinstitut, einen Unternehmer für den wöchentlichen Wahltrend von stern und RTL anzurufen. Dieser sah sich durch den Anruf in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Jetzt bestätigte das Amtsgericht Berlin Mitte im Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Telefonbefragung. Begründung: „Die telefonische Befragung sei eine „effektive Methode“ und würde Personen nicht unmäßig belasten. Mit (unerlaubten) Werbeanrufen sei sie nicht vergleichbar. Denn die Markt- und Meinungsforschung habe eine wichtige Aufgabe zur Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Entscheidungen. Damit sei sie eine wesentliche Voraussetzung „für die nachhaltige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung“ des Landes.“

Quelle: stern Nr. 28/2011



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